Die diversen Mobilfunkanbieter preisen HSDPA als die Technologie der Zukunft im Bereich mobiles Internet an und versuchen so neue Kunden hierfür zu gewinnen. Da viele Menschen in der Vergangenheit die hohen Kosten eines solchen Vertrags gescheut haben, bieten die Provider nun auch HSDPA Prepaid-Tarife an.
Bekommt man von Banken automatisch einen Auszug?

Ein Kontoauszug ist eine Aufstellung aller Umsätze eines Kontos unter Angabe eines Saldos innerhalb einer Zeitspanne oder der Periode bis zum nächsten Rechnungsabschluss. Jeder Kontoinhaber erhält in regelmäßigen Abständen einen Kontoauszug. Rechtsgrundlage ist die Informationspflicht der Kreditinstitute. Danach müssen die Kreditinstitute insbesondere im Giroverhältnis Rechnung legen und dem Bankkunden durch das Erteilen von Kontoauszügen Kontrolle über die getroffenen Verfügungen ermöglichen, um ihm die Übersicht über den Kontostand zu erleichtern. Diese Information über die Kontoumsätze kann auch monatlich erfolgen. Dies gilt sowohl für Darlehens- oder Depotkonten. Zwischen der Bank und dem Kontoinhaber besteht eines entsprechende Vereinbarung. Danach wird in den vereinbarten Zeitabständen durch die Bank ein Rechnungsabschluss bzw. Kontoauszug zum Quartalsende gefertigt und an den Kontoinhaber geschickt.

Auszüge zur Saldo Anerkenntnis

Mit der Annahme durch den Kunden kommt eine Saldo-Anerkenntnis. Bei Girokonten besteht darüber hinaus eine erweiterte Informationspflicht. Diese gilt auch für Vorgänge, über die der Kunde bereits informiert worden ist. Die Informationspflicht ist aber begrenzt. Der Kunde kann keine ungerechtfertigte weitere Darstellung aller Kontobewegungen und umfassende Rechnungslegung verlangen. Allerdings haben Kunden im Online-Banking die Möglichkeit eine entsprechende Darstellung am Bildschirm einzusehen, indem sie den Zeitraum der Umsätze durch eine Eingabe erweitern.

Außerdem ist es möglich die Daten über einen Dateiexport herunterzuladen und entsprechend weiter zu verarbeiten. Durch diese Möglichkeit können entsprechende Kontobewegungen und Umsätze über einen längeren Zeitraum zusammengefasst werden. Allerdings sind mit der quartalsweisen Rechnungslegung alle früheren Umsätze durch den Kontoinhaber anerkannt und können nicht revidiert werden. Es empfiehlt sich also entweder einen Tagesauszug zu verlangen, was insbesondere bei Geschäftskonten sinnvoll ist oder durch das Benutzen von Online-Banking eine tägliche Überprüfung der Umsätze zu ermöglichen.